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Wann bekommt man einen Lärmschutz?
Hierfür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der Wichtigsten: der so genannte Lärmgrenzwert muss überschritten werden. Um einzuschätzen, wie gut die eigenen Chancen auf einen wirksamen Lärmschutz sind, sollten mehrere Punkte geklärt werden:
1. Wohne ich in einem Wohngebiet oder in einem Mischgebiet?
Auch, wenn es auf den ersten Blick häufig nicht danach aussieht: die meisten Anlieger an der Autobahn wohnen in Mischgebieten. Reine Wohngebiete gibt es kaum mehr. Glauben Sie nicht? Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach, Sie werden erstaunt sein!
2. Wie laut darf es sein, damit es für mein Wohn-/Mischgebiet ein Lärmschutz gibt?
Es gibt zwei unterschiedliche Lärmgrenzwerte für Tag und Nacht (siehe Tabelle). Zu beachten ist dabei aber, dass der für einen Lärmschutz ausschlaggebende Grenzwert nur durch den von der Autobahn verursacht Lärm erreicht werden muss. Weitere Einwirkungen, wie z.B. eine Bahnstrecke oder eine stark befahrene Straße, werden in die Berechnung nicht einbezogen. Es ist somit möglich, dass der tatsächlich existierende Lärm, der z.B. auch durch ein Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen entsteht, über dem Grenzwert liegt, aber gleichzeitig der für den Autobahnlärmschutz maßgebliche Grenzwert nicht erreicht wird. Klingt absurd? Ist aber so. Einen Lärmschutz gibt es aber trotzdem nicht.
3. Wie wird ermittelt, ob die Grenzwerte bei mir zu Hause über- oder unterschritten werden?
Grundsätzlich wird die Lärmbelastung nur theoretisch berechnet und nicht gemessen. Logisch, schließlich müssen hier zukünftige Werte ermittelt werden, die heute noch gar nicht existieren. Daher ist es umso wichtiger, dass die Berechnung auf möglichst realistischen und korrekten Annahmen basiert.
Bei der Berechnung der für einen Autobahnlärmschutz maßgeblichen Werte wird jedoch angenommen, dass LKW nicht schneller als 80 km/h und PKW nicht schneller als 130 km/h fahren. Schneller fahrende Fahrzeuge, die durch ihre hohe Geschwindigkeit deutlich mehr Lärm verursachen, werden also in der Berechnung überhaupt nicht berücksichtigt. Einen Annahme also, die an der derzeitigen Realität auf der A8 völlig vorbeigeht.
Gleichzeitig spricht sich die Autobahndirektion gegen die Einführung eines Tempolimits aus. Die Folge: die theoretischen Berechnungen und die tatsächlichen Lärmwerte werden deutlich voneinander abweichen. Da die Entscheidung für bzw. gegen einen Lärmschutz aber auf den theoretischen und unrealistischen Berechnungen getroffen wird, werden zahlreiche Anwohner auch in Zukunft auf einen wirkungsvollen Lärmschutz verzichten müssen. Statt einem wirkungsvollen Lärmschutz gibt es dann nur ein böses Erwachen.
1. Geschwindigkeit begrenzen!
2. Gleichmäßige Geschwindigkeit fördern!
3. Lärmarme Straßenoberflächen und reifen einsetzen!
4. Aktive Schallschutzmaßnahmen schaffen!
5. Passive Schallschutzmaßnahmen realisieren!
6. Verkehrsaufkommen vermindern!
7. Persönliches Fahrverhalten überdenken!