Planfeststellungsverfahren "6-streifiger Ausbau der A8 von Rosenheim bis zum Bernauer Berg" / Fragen und Antworten zur "Öffentlichkeitsbeteiligung" und Einwendungen

Kann der 6+2+Ausbau der A8 von Rosenheim bis zum Bernauer Berg überhaupt noch verhindert werden?

Ja! Bis zum 29.10.2014 läuft das Bürgerbeteiligungsverfahren. Es liegt jetzt an Ihnen. Machen Sie von Ihrem Recht einer persönlichen Einwendung Gebrauch!

Wie das geht, können Sie im Folgenden lesen:

Wer kann Einwendungen erheben?

Jeder Mensch, der in Deutschland wohnt, egal welcher Staatsbürgerschaft, auch Kinder. Bei Minderjährigen unterschreiben zusätzlich die Eltern.

Achtung: Im Falle der A8-Ost werden zwei Planfeststellungsverfahren gleichzeitig durchgeführt. Deswegen müsste eigentlich auch pro Abschnitt (1.Abschnitt Rosenheim bis Achenmühle, 2. Abschnitt Achenmühle bis Bernauer Berg) jeweils eine Einwendung geschrieben werden.

Wohin kann ich meine Einwendungen abgeben?

Sie können die Einwendung einfach per Post an folgende Adressen schicken:
Bürger, die in den betroffenen Gemeinden (siehe http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/allgemein/planfeststellung/verfahren/verkehr/08677/ ) können die Einwendungen an die zu ständige Gemeindeverwaltung oder an die Regierung von Oberbayern schicken.

Bürger aus anderen Gemeinden senden die Einwendungen direkt an die:
Regierung von Oberbayern
Maximiliansstr. 39, 80538 München

Wann kann man Einwendungen erheben?

Die Einwendung muss bis zu den angegebenen Eingabefristen (s. Link) entweder bei den zuständigen Gemeinden  oder bei der Regierung von Oberbayern eingehen.

Kann ich die Pläne auch einsehen?

Die Bürger der betroffenen Gemeinden können die Pläne im angegebenen Auslegezeitraum (http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/allgemein/planfeststellung/verfahren/verkehr/08677/) in ihren Rathäusern  einsehen. Oder im Internet unter oben angegeben Link der Regierung von Oberbayern. Auf den folgenden finden Sie einen Leitfaden für Ihre Einsprüche. Sie können die vorgegebenen Formulierungen übernehmen. Wichtig, wäre allerdings, dass Sie ein paar Zeilen persönliche Anmerkungen anfügen.

Am besten wäre es allerdings, wenn Sie gänzlich eine individuelle Einwendung schreiben würden. Bitte bedenken Sie, dass derzeit zwei Planfeststellungsverfahren laufen und es für beide möglichst viele Widersprüche geben muss, um eine Wirkung in unserem Sinne zu erreichen.

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