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Ausbau A8 - Heimat oder Wahnsinn?

Die Bürgerinitiative  „Ausbau A8 Bürger setzen Grenzen“ hatte ins Turner Hölzl nach Rohrdorf eingeladen, um den interessierten Bürgern der Region die Folgen des geplanten A8-Ausbaus zu erläutern. „Ausbau A8: Heimat oder Wahnsinn? - diesen Titel mussten wir der heutigen Veranstaltung geben, nachdem wir die Unterlagen des Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A8 im Abschnitt von Rosenheim bis Achenmühle geprüft hatten, die seit einigen Tagen auf der Homepage der Autobahndirektion Südbayerneinzusehen sind,“ erklärte Marlis Neuhierl-Huber, die Vorsitzende der BI „Wenn man die Unterlagen sieht, kann man nur zu der klaren Meinung gelangen, dass der geplante Ausbau ein überdimensionierter Wahnsinn ist.“

„Wir müssen unserer Heimat und den Menschen diesen unnötigen gigantischen Flächenverbrauch mit der damit einhergehenden Landschaftzerstörung ersparen“, dieser Meinung ist Josef  Fortner aus Achenmühle. „ Wir brauchen Standstreifen zur Verkehrssicherheit, Geschwindigkeitsbegrenzung  und bauliche Anlagen für vernünftigen Lärmschutz, also den 4+2 Ausbau,  wie ihn die BI fordert, aber keinen größenwahnsinnigen Beweis technischer Machbarkeit.“

Die beiden Sprecher führten während der anschließenden Diskussion aus, dass dem 6+2 Ausbau  der A8-Ost im Schlussbericht zur Verkehrsprognose 2030 weniger Bedeutung begemessen werde als dem Bau der A94 von München nach Simbach. Auch nnenminister Joachim Herrmann hatte sich vor Kurzem  in diesem Sinn geäußert. Hinzu komme, dass das Bauvorhaben  "A8-Ausbau von Rosenheim bis zur Landesgrenze" für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 überprüft und neu bewertet werden muss.

Deswegen mache ein von der breiten Bevölkerung getragener Widerstand gegen den 6+2 Ausbau gerade jetzt Sinn, auch wenn demnächst das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Rosenheimbis Achenmühle beginne, ergänzte Peter Kasperczyk aus Bernau.

Die BI-Vertreter halten es daher für nicht angebracht, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wenn das Ergebnis der Neubewertung noch nicht vorliegt.



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