Pressemitteilung zur Verkehrsverflechtungsprognose 2030

In der Prognose wird auch die Auffassung der BI bestätigt, dass viele Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans 2003 wegen leerer Staatskassen nicht realisiert werden können: „Nach derzeitiger Finanzierungslage ist es sogar eher wahrscheinlich, dass nur ein Teil der geplanten Maßnahmen tatsächlich bis 2030 fertiggestellt werden kann.“ (Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030, Schlussbericht)

Die Prognose wurde noch unter Verkehrsminister Ramsauer in Auftrag gegeben. Verkehrsminister Dobrindt hat sie kürzlich vorgestellt.

Darin werden für unsere Region als besonders bedeutsam der Neubau der A 94 München-Simbach und die Erweiterung der A8 von vier auf sechs Spuren von Karlsruhe über Stuttgart, Ulm bis München genannt. Als ein in „seiner verkehrlichen Wirkung markantes Projekt“ wird der Ausbau der Bahnlinie München – Mühldorf – Salzburg bis 2030 betont. Dem  sechsstreifigen Ausbau der A 8 von  Rosenheim bis zur Landesgrenze  hingegen wird offensichtlich weniger Bedeutung beigemessen, da  er in dieser Liste nicht aufgeführt ist.

„Es wäre wünschenswert, wenn endlich erkannt werden würde, dass wir aus Sicherheitsgründen sofort die Standstreifen und Lärmschutz verbunden mit einem Tempolimit wie in Österreich brauchen. Was bringt es uns, wenn wir 2027 eine Monsterautobahn hätten, die so gar nicht gebraucht wird“, ärgerte sich Josef Fortner aus Achenmühle.

„Das Verkehrsministerium weiß nicht, wo das Geld herkommen soll, um das Straßennetz in Deutschland zu erhalten, aber hier wird ein Projekt vorangetrieben, das jetzt schon über eine Milliarde Euro kosten soll, obwohl mit dem Bau noch nicht einmal begonnen wurde“, fügte Günter Wolf aus Aufham hinzu.

Da das Bauvorhaben A8-Ost für den neuen Bundesverkehrswegeplan überprüft und neu bewertet wird, wie der „Übersicht der laufenden Vorhaben und die für den BVWP 2015 vorgeschlagenen Vorhaben“ des Bundesverkehrsministeriums vom 20.3.2014 zu entnehmen ist, halten die BI-Vertreter es nicht für angebracht, dass vor Abschluss dieser Neubewertung ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird.

Zur Verflechtungsprognose 2030 ...

M. Neuhierl-Huber

    

 

 

           

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