Brief an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

im derzeit noch gültigen Bundesverkehrswegeplan ist der Ausbau der A 8 im Abschnitt von Rosenheim bis zur Anschlussstelle Bernau (Chiemsee) im Vordringlichen Bedarf und der dann folgende Abschnitt bis zur Landesgrenze zu Österreich im Weiteren Bedarf vorgesehen.

Die mit den Planungsarbeiten beauftragte Autobahndirektion Südbayern hat seit geraumer Zeit die Vorplanungen für den Abschnitt von Rosenheim bis zur AS Bernau abgeschlossen und zwischenzeitlich hierfür auch den „Gesehen-Vermerk“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, also dessen Einverständnis zu den Planungen erhalten. Damit sind formal auch die Voraussetzungen für die endgültigen Planungen durch die Autobahndirektion Südbayern sowie die Einleitung der notwendigen Planfeststellungsverfahren erfüllt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in der
Grundkonzeption zum BVWP 2015 angekündigt, dass alle Vorhaben des
BVWP 2003, die sich noch nicht im Bau befinden, zur Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans  eingehend überprüft werden.
Der „Übersicht der laufenden Vorhaben und die für den BVWP 2015 vorgeschlagenen Vorhaben“ vom 20.3.2014 ist zu entnehmen, dass auch der Abschnitt der A 8 von Rosenheim bis Bernau (bzw. bis zur Landesgrenze zu Österreich) nochmals eingehend zu überprüfen ist.

Unsere landkreisübergreifende Bürgerinitiative „A 8 – Bürger setzen Grenzen“ fordert seit Jahren einen vernünftigen vierspurigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 mit zusätzlichen Standstreifen, da diese Ausbauvariante dem Verkehrsaufkommen einschließlich aller vorliegenden Prognosen entspricht.

Die jetzt vom Bundesverkehrsministerium gebilligten Ausbaupläne sehen jedoch einen sechsspurigen Ausbau mit Standstreifen vor.  Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass sich die geschätzten Baukosten für den ersten, 16 Kilometer langen, Bauabschnitt mittlerweile mehr als verdoppelt haben. Kosten und Nutzen eines 6+2 Ausbaues stehen somit in einem ungünstigem Verhältnis.

Wir befürchten nun, dass noch vor Abschluss der im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 eingeräumten nochmaligen Bedarfsprüfung, auch hinsichtlich der Ausbaubreite, durch die bevorstehenden Planfeststellungsverfahren Fakten geschaffen werden und damit Baurecht erwirkt wird, das in dieser Form dann auch Bestand hat.

Deswegen erscheint es uns wenig zweckmäßig, zum jetzigen Zeitpunkt mit viel Aufwand das Planfeststellungsverfahren einzuleiten und durchzuführen, obwohl die Grundlagen des Ausbaues, also die Festlegungen im Bundesverkehrswegeplan, nochmals auf den Prüfstand kommen.

Wir rufen Sie und den Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur daher auf, dieses Procedere kritisch zu überprüfen und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur  aufzufordern, bis zur Verkündung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 im Hinblick auf die nochmalige grundsätzliche Überprüfung der Vorhaben alle Planungen und das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Ausbau A8-Ost ruhen zu lassen.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre Einschätzung und die Haltung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu der geschilderten Problematik möglichst zeitnah übermitteln könnten, damit wir unsere vielfältigen Aktivitäten auf politischer Ebene und in der medialen Öffentlichkeit darauf ausrichten können.

Im Namen des Vorstandes von „A 8 – Bürger setzen Grenzen“ bedanke ich mich für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marlis Neuhierl-Huber,
Vorsitzende   



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