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An die Grundstückbesitzer/innen an der A8-Ost

Die Verbreiterung der A8 auf mind. 36 m wird unsere Landschaft für massiv verändern. Die meisten Menschen, die hier wohnen, werden in irgendeiner Weise von den Ausbaumaßnahmen und den
anschließenden Veränderungen durch den Ausbau betroffen sein; am meisten natürlich die Anwohner und Grundstücksbesitzer direkt an der Autobahn.

Wir von der Bürgerinitiative „Ausbau A8 – Bürger setzen Grenzen“ halten es für gegeben, dass wichtige Fragen rechtzeitig gestellt werden. Die Zeit um Einwendungen zu erheben ist kurz.
Es besteht die Möglichkeit während der vierwöchigen Auslegungszeit und bis zu zwei Wochen nach deren Ablauf Einwände zu erheben. Nach Ablauf der Einspruchsfrist sind alle nicht privatrechtlichen Ein-
wendungen ausgeschlossen. Später können Einwendungen nur noch von Grundbesitzern auf privatrechtlicher Basis  erhoben werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen könnten unten aufgelistete Fragen durchzugehen. Vielleicht wollen  Sie auch mit Nachbarn, Freunden und Bekannten  darüber diskutieren.

Hier die Fragen:


Wissen Sie…

-wo Sie über die Einleitung des Planfeststellungsverfahren informiert werden?

-dass Sie als Grundstücksbesitzer bereits jetzt in Ihrem Gemeindeamt
Einsicht in die Pläne nehmen können?

-dass die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren gleichzeitig zur öffentlichen Auslegung in den Gemeinden auch auf der Homepage der Autobahndirektion einzusehen sind?

-dass die Unterlagen für die ersten neun Kilometer mehrere Aktenordner
umfassen, dass sie also für das Einsehen der Pläne viel Zeit reservieren
müssen?

-in welcher Form Sie betroffen sein werden (Grundstücksveräußerung,
Lärm-, Schadstoffbelastung, Veränderung der Landschaft)?

-wo Ausgleichsflächen vorgesehen sind?

-wo Ersatzflächen ausgewiesen werden?

-wie nah die Fahrbahn, Lärmschutzwände oder –wälle, Ein-/Ausfahrten
usw. an ihr Grundstück/Haus heranreichen wird?

-ob es für Sie bei der Lärmbelastung Verbesserungen geben wird?

-ob ihr Haus/Gebäude durch Erschütterungen, die von der Bautätigkeit
ausgelöst werden können,  beschädigt werden kann?

-ob Ihre Wasser- oder Brunnenrechte  gefährdet sind?

-ob Ihre Quellen beeinträchtigt werden? (Wir von unserer Seite empfeh-
len Ihnen, dass Sie sich bereits jetzt mit der Autobahndirektion in Ver-
bindung setzen, falls Unsicherheiten bestehen.)

-ob Sie in Ihren Möglichkeiten auf Ihrem Grund baulich tätig zu werden  
eingeschränkt werden (40 m Bauverbotszone, 100 m Baubeschränkungs-
zone beidseits ab Fahrbahnrand)?

-ob Ihre Privatimmobilie an Wert verlieren wird?

-ob die Schadstoffbelastung die Grenzwerte nicht überschreiten werden?

-ob sich die Pacht für landwirtschaftlichen Grund weiter erhöhen wird?

-ob sich die Weiterführung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes noch
lohnen wird?

-dass Nebenerwerbslandwirten die verloren gegangenen Flächen nicht
ersetzt, sondern dass sie dafür entschädigt werden?

-ob der Hochwasserschutz ausreichend berücksichtigt wurde?

-dass bei Verwendung des offenporigen Flüsterasphalts bei Glätte die
doppelte Menge Salz gestreut werden muss?

Dies ist eine Auswahl an Fragen, die zum Nachdenken anregen sollen. Jede(r) Betroffene sollte sich aber darüber hinaus individuell und rechtzeitig mit dem Thema „Was bringt mir der sechsstreifige Ausbau der
A8 wirklich?“ auseinandersetzen. Gerne unterstützen wir Sie, wenn noch Fragen offen sind und stehen im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Rat und Tat zur Verfügung. Kommen Sie bitte auf uns zu – entweder telefonisch oder per E-Mail.
Selbstverständlich kann es auch sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, wenn es Ihre Situation erfordert.  

Im Namen der BI „Ausbau A8 – Bürger setzen Grenzen“ bedanke ich mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Marlis Neuhierl-Huber
1. Vorsitzende



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