Offener Brief an das Bayrische Innenministerium, an den Vertreter des BMVBS, an die Vorsitzende(n) des Haushalts- und Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, an die Landräte der Landkreise Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land

Leider wurde aber bereits in den zweiten Sitzungen des Planungsdialoges  über einen 6+2 oder 4+2 Ausbau abgestimmt, obwohl die entscheidenden Bewertungskriterien noch gar nicht diskutiert worden waren. Somit fielen mögliche, sinnvolle, bedarfsgerechte und flächensparende Varianten vorzeitig aus der Bewertung. Aus Gründen des Landschaftsschutzes und der Lebensqualität entlang der A 8, sowie aus Kostengründen fordert die BI „Ausbau A 8 – Bürger setzen Grenzen“ im Einklang mit dem Bund Naturschutz, dass für den Ausbau der A 8 die 4+2 (28 m) Variante der BI weiter in die Variantenbewertung mit einbezogen werden.

Zur Machbarkeit wurde vom Bund Naturschutz ein Gutachten vorgelegt, erstellt von einem vereidigten und anerkannten Verkehrsplaner. Da das Gutachten und die Vorschläge der BI von den Vertretern der ABDSB, die mit der Leitung des Planungsdialoges beauftragt worden war, immer wieder ignoriert wurde, muss sich die BI nun auf diesem Weg Gehör verschaffen.

Ein Ausbau auf 4+2 (28 m) mit dauerhaftem, kontrolliertem Tempolimit und vollwertigem Lärmschutz im Sinne einer echten Gesundheitsfürsorge für die Anwohner (nach WHO-Richtlinien) stellt eine berechtigte Option, auch zur Erfüllung der verkehrlichen Belange dar. Nach Meinung der BI entstehen dadurch folgende positive Effekte:

- erhebliche Verminderung der Lärmbelastung, insbesondere für höher gelegene Gebiete
- Verminderung der Abgasbelastung = (Gesundheitsvorsorge), sowie weniger Treibstoffverrauch und CO2-Emissionen,
- besserer Verkehrsfluss bei gleichzeitig erhöhtem Fahrzeugdurchsatz,
- erhebliche Kosteneinsparungen, dadurch mehr Geld für Lärmschutzmaßnahmen, (wie Grünbrücken), und für den Bahn-Ausbau,
- Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Anbau von Standstreifen und Tempolimit,- weniger Landschaftszerstörung, Werterhaltung für den Tourismus,
- geringere Fahrbahnbreiten erforderlich durch niedrigere Entwurfsklasse,
- Flächenersparnis insgesamt von über 50%,- wesentliche Verbesserung des NKV.

Die Verkehrsprognosen verlangen in keinem Abschnitt zwingend einen 6+2 Ausbau (siehe Gutachten des BN). Bei Fertigstellung der BAB 94 München-Passau und des zweigleisigen Ausbaues der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing wäre sogar eine Verkehrsentlastung für die A 8 wahrscheinlich. Somit wäre für eine dritte Fahrspur absolut kein Grund mehr vorhanden. Hinzu kommt, dass 11 km der 60 km langen Ausbaustrecke auf der Südseite des Chiemsees bereits auf 4+2 fertiggestellt sind. Die Bodenverhältnisse sind dort äußerst schwierig, so dass bereits bei den 6+2 Planungen Anfang der 90-ziger Jahre die Verlegung dieses Abschnittes nach Süden angedacht worden ist. Die Kosten für diesen Abschnitt mit unabwägbarer Bodenstatik könnten gespart werden!

Im Grunde stellt sich die Situation zum Ausbau so dar, dass die Mehrheit der Menschen den 6+2 Ausbau nicht akzeptieren würden. Leider wird die verzweifelte Situation  der lärmgeplagten Anwohner in geradezu beschämender Weise ausgenutzt, um 6+2 durchzusetzen. Die 16. BImSchV ist eines demokratischen Staates nicht würdig, wird aber natürlich gerne als Druckmittel eingesetzt.

Für Sie, als die an der Entscheidung beteiligten Funktionsträger dürfte die Tatsache, dass das NKV für die 4+2 Variante wesentlich besser ausfallen würde, entscheidend sein, da dies enorme Kosteneinsparungen bedeutet. Durch diese Einsparungen wären zum Wohl der Menschen und zum Schutz der einmaligen und äußerst schutzwürdigen Voralpenlandschaft andererseits Lärmschutzmaßnahmen, wie Grünbrücken und Einhausungen möglich, was für die Anwohner         sogar einen Immissionsschutz nach WHO-Richtlinien bedeuten würde.

Bitte erkennen Sie, dass in Zeiten von Bevölkerungsrückgang und einer sich sehr rasch verändernden Mobilität, des Klimawandels  und steigender Erdölpreise überdimensionierte Straßenbauten in eine teure Sackgasse führen und wir deshalb den 4+2 (28 m) Ausbau der BAB 8 von Rosenheim zur Landesgrenze als die geeignete Ausbauform ansehen.

Daher bitten wir Sie, darauf hinzuwirken, dass die oben beschriebene und in den Protokollen des Planungsdialoges dokumentierte 4+2 Variante der BI in die Vorlage für das Bundesverkehrsministerium als zu bevorzugende Variante aufgenommen wird.
Dieses Schreiben wird von folgenden Initiativen, welche auch am Planungsdialog teil-         genommen haben, unterstützt:

- BI Ausbau A 8 – Bürger setzen Grenzen,
- BI „Tempolimit auf der A 8 zw. Rosenheim und Bernau/Felden,
- Bernauer BI für einen intelligenten Ausbau der A 8,
- IG autobahnfreier Högl

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