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E-Petition gegen Autobahnlärm im Bundestag

Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag zum besseren Schutz vor Autobahnlärm

Unsere Bürgerinitiative A10-Nord kämpft gegen die dauerhafte Lärmbelastung  durch die Autobahn A10, die durch unsere Orte Birkenwerder und Hohen Neuendorf führt.

Wie wir sind auch viele andere Gemeinden vom Dauerlärm der Autobahnen betroffen.

Daher haben wir anlässlich des "Tages gegen Lärm" (28.04.2010) eine öffentliche Petitionbeim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht, mit der eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Bevölkerung vor Autobahnlärm erzielt werden soll.

Diese Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses am 11. 05.2010 unter der Pet-ID 11602 veröffentlicht.

Insbesondere geht es um eine Reduzierung der in den einzelnen Gesetzen und Vorschriften vorgegebenen Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen sowohl für die Lärmvorsorge (Neu- und Ausbauvorhaben) als auch die Lärmsanierung (bestehende Autobahnen) und um mehr Mitbestimmungsrechte der betroffenen Kommunen beim Lärmschutz an Autobahnen. Was nützen die Lärmaktionspläne der Kommunen, wenn sie im Bereich der Bundesstraßen nicht durchsetzbar sind?!

 

Unser Anliegen betrifft viele sogenannte Autobahngemeinden in ganz Deutschland, d.h. Gemeinden, die von Autobahnen tangiert oder durchschnitten werden. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Bürger sich aktiv an dieser Petition beteiligen:

 

Mitzeichnung der Petition "Lärmschutz für Autobahngemeinden" auf der Internetseite des Petitionsausschusses

(innerhalb einer Frist von 6 Wochen)

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition

lfd. Nummer   11602

Damit unser Anliegen möglichst viele Betroffene bzw. Interessierte erreicht, bitten wir Sie um aktive Unterstüzung, diese Information in Ihrem Umfeld weiterzuleiten, um weitere Bürger zur Mitzeichnung der Petition zu gewinnen.

Denn nur wenn viele Mitzeichner die Petition unterstützen, besteht auch die Chance, dass endlich mehr für den Schutz der Bevölkerung vor dem zunehmenden Autobahnlärm getan wird.

 

Allgemeine Erläuterung zu Petitionen:

„Öffentliche Petitionen sind Bitten oder Beschwerden von allgemeinem Interesse an den Deutschen Bundestag. Sie werden im Einvernehmen mit dem Petenten auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung erhalten weitere Personen oder Personengruppen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung der Petition oder zur Abgabe eines Diskussionsbeitrages hierzu.“ (s. Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses)

 

Weitere Informationen zu öffentlichen Petitionen finden Sie unter folgenden Links:

Informationen zur Bürgerinitiative BI-A10-Nord sowie eine Kurzanleitung zur Mitzeichnung der Petition finden Sie auf der Internetseite www.bi-a10-nord.de

 

Kontakt zur BI-A10-Nord: petition@remove-this.bi-a10-nord.de

 

 

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