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Nochmal Daxenberger: Zu viel Stickoxid in Anger - aber kein Tempolimit

(Anger) Nach Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in der Gemeinde Anger in den Ortsteilen Zellberg und Holzhausen so wie am Ortsteil Jechling überschritten. Im Ortsteil Aufham liegen betroffene Anwesen nur knapp unter dem Grenzwert, obwohl diese direkt an einem Lärmschutzwall liegen. Der regional zuständige Landtagsabgeordnete der Grünen Sepp Daxenberger stellte deshalb Mitte März eine Anfrage an die Staatsregierung, um herauszufinden, wie der Bevölkerung am schnellsten geholfen werden kann. Leider vertröstet das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in der nun erschienenen Antwort auf Ergebnisse einer neuen Messung, deren Auswertung frühestens Ende diesen Jahres beendet sein wird. Für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner kann die Autobahndirektion dann unter anderem auch Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen.

Nach dem endgültigen Aus für den Högltunnel betont Daxenberger:

“Anders als vom Umweltministerium geschätzt kann eine Geschwindigkeitsreduktion erhebliche Schadstoffminderungen zur Folge haben. Zumindest wäre es angebracht gewesen, dies in tatsächlichen Messungen und einem Fachgutachten zu errechnen, anstatt ein Durchschnittsverfahren anzuwenden, das verschiedene entscheidende Faktoren schlicht nicht mit einbezieht.”

Als ein Beispiel eines solchen Fachgutachtens könne das für die Inntalautobahn  in Tirol herangezogen werden. Danach verbraucht ein PKW bei Tempo 100 anstatt einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Schnitt pro gefahrenem Kilometer um die Hälfte weniger Kohlenmonoxid, um ein Drittel weniger Auspuffpartikel, um ein Viertel weniger Stickoxide und um 20% weniger Kohlendioxid als bei Tempo 130 und spart dabei noch 20 % an Sprit.

Das Umweltministerium hatte in seiner Antwort lediglich auf eine Berechnung auf der Grundlage des Merkblatts über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS 02) zurück gegriffen. Nach dieser Berechnung sei es so, dass sich bei einer Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h lediglich eine Verringerung der NO2-Gesamtbelastung um 1,4% ergebe. In einem “Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/202″ des Bundesministers für Verkehr empfiehlt das Ministerium die Anwendung für Bundesfernstraßen. Allerdings besagt die Städtebauliche Klimafibel, dass das Merkblatt nicht für die Berechnung der Belastungen in Straßenschluchten und bei dichter Bebauung gilt. Ebenfalls sollte das Merkblatt nicht bei stark gegliedertem Gelände angewandt werden. Da es sich bei der Berechnung der Luftverunreinigungen an Straßen nach obigem Merkblatt nur um eine rechnerische Abschätzung handelt, bedürfen Fälle mit besonderer Tragweite (z.B. bei Grenzwertüberschreitungen) eines detaillierten Fachgutachtens.

Sepp Daxenberger folgert daraus:

“Ich will nur ungern etwas unterstellen, aber es drängt sich bei der Antwort des Umweltministeriums schon die Vermutung auf, dass hier aus politischen Gründen nicht eingestanden werden soll, dass die Geschwindigkeitsreduktion das schnellste und günstigste Mittel zur Senkung der Schadstoffbelastung ist. Wir werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Antrag einreichen, dass ein konkretes Fachgutachten erstellt wird. Wir wollen Tempo 100 auf dieser Strecke. Nur so kann den Anwohnerinnen und Anwohnern schnell und unkompliziert geholfen werden, ohne dass die Gemeinde Anger in Unkosten gestürzt wird.”



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